Internetvertrag kündigen: Umzug, zu langsames Internet und Fristen
Ein Internetvertrag ist nach Ablauf der Mindestlaufzeit jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat kündbar. Ziehen Sie um und kann der Anbieter am neuen Wohnort nicht liefern, dürfen Sie mit einem Monat Frist kündigen. Bei dauerhaft zu langsamer Verbindung können Sie mindern oder außerordentlich kündigen, wenn Sie die Abweichung mit dem Messverfahren der Bundesnetzagentur belegen.
Ordentliche Kündigung
Für Internet-, Telefon- und Kabelverträge gelten dieselben Grundregeln wie für Mobilfunk: Die Mindestlaufzeit darf höchstens 24 Monate betragen, danach ist der Vertrag jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündbar (§ 56 TKG). Wollen Sie zum Ende der Mindestlaufzeit kündigen, gilt die Frist aus Ihrem Vertrag.
Kündigung bei Umzug
Bei einem Umzug muss der Anbieter seine Leistung am neuen Wohnort ohne Änderung der Laufzeit weiter erbringen, wenn er sie dort anbietet. Er darf dafür ein angemessenes Entgelt verlangen. Bietet er die Leistung am neuen Wohnort nicht an, können Sie mit einer Frist von einem Monat kündigen (§ 60 TKG).
Verfügbarkeit klären
Fragen Sie beim Anbieter nach, ob er an der neuen Adresse die vereinbarte Leistung liefern kann. Lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben.
Kündigung mit Umzugsnachweis
Kündigen Sie unter Hinweis auf den Umzug und legen Sie eine Kopie der Meldebestätigung oder des neuen Mietvertrags bei.
Geräte zurückgeben
Gemietete Router oder Receiver müssen Sie meist innerhalb einer bestimmten Frist zurücksenden, sonst werden sie in Rechnung gestellt.
Kündigung bei zu langsamem Internet
Weicht die tatsächliche Geschwindigkeit erheblich, kontinuierlich oder regelmäßig wiederkehrend von der vertraglich zugesagten ab, können Sie den Preis mindern oder den Vertrag außerordentlich kündigen (§ 57 Abs. 4 TKG).
Den Nachweis führen Sie mit der Desktop-App der Breitbandmessung der Bundesnetzagentur. Dafür sind mehrere Messungen an verschiedenen Tagen nach einem festen Protokoll nötig; die App erstellt am Ende ein Messprotokoll, das Sie Ihrem Schreiben beilegen.
Das Messverfahren und die Voraussetzungen beschreibt die Bundesnetzagentur unter breitbandmessung.de.
Muster: Kündigung bei Umzug
Kündigung meines Internetvertrags wegen Umzugs
Kundennummer 123456789
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich ziehe zum 01.12.2026 an folgende Adresse um: Neue Straße 5,
04109 Leipzig. Nach Ihrer Auskunft vom 20.10.2026 können Sie die
vereinbarte Leistung dort nicht erbringen.
Ich kündige den Vertrag daher nach § 60 Abs. 2 TKG mit einer Frist von
einem Monat, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Eine Kopie der
Meldebestätigung liegt bei.
Bitte bestätigen Sie mir das Vertragsende schriftlich und teilen Sie mir
mit, wie ich den Router zurücksenden soll.
Mit freundlichen GrüßenVor dem Absenden prüfen
- Kundennummer und Anschluss-Adresse angegeben
- Bei Umzug: neue Adresse, Umzugsdatum und Nachweis beigefügt
- Bei langsamem Internet: Messprotokoll der Bundesnetzagentur beigefügt
- Rückgabe gemieteter Geräte geklärt
- Neuer Anschluss beauftragt, damit keine Lücke entsteht
Häufige Fragen
Kann ich meinen Internetvertrag bei einem Umzug kündigen?
Ja, wenn der Anbieter die vereinbarte Leistung am neuen Wohnort nicht anbieten kann. Die Kündigungsfrist beträgt dann einen Monat.
Was gilt, wenn mein Internet dauerhaft zu langsam ist?
Sie können mindern oder außerordentlich kündigen, wenn Sie die Abweichung mit der Breitbandmessung der Bundesnetzagentur nachweisen.
Übernimmt der neue Anbieter die Kündigung?
Viele Anbieter bieten das beim Wechsel an. Prüfen Sie trotzdem, ob die Kündigung rechtzeitig eingegangen ist, und lassen Sie sich das Vertragsende bestätigen.
Quellen und Rechtsgrundlagen
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Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Ob eine Frist, eine Formvorschrift oder eine Rechtsfolge in Ihrem konkreten Fall gilt, hängt vom Einzelfall und vom jeweiligen Vertrag ab. Bei Zweifeln wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt oder eine Verbraucherzentrale.
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