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Handyvertrag kündigen: Fristen, Rufnummer behalten und Muster

Einen Handyvertrag können Sie zum Ende der Mindestlaufzeit mit der Frist aus Ihrem Vertrag kündigen. Ist die Mindestlaufzeit abgelaufen, gilt nach dem Telekommunikationsgesetz eine Kündigungsfrist von höchstens einem Monat — jederzeit. Wer die Rufnummer behalten will, beauftragt die Mitnahme beim neuen Anbieter.

Redaktion sendbymail.orgVeröffentlicht am 6 Min. Lesezeit

Kündigungsfristen im Überblick

SituationFrist
Kündigung zum Ende der Mindestlaufzeit (höchstens 24 Monate)Laut Vertrag, häufig ein Monat
Mindestlaufzeit abgelaufenJederzeit mit höchstens einem Monat Frist (§ 56 Abs. 3 TKG)
Einseitige Vertragsänderung durch den AnbieterKostenlose Kündigung innerhalb von drei Monaten nach der Mitteilung (§ 57 Abs. 1 TKG)
Prepaid-TarifMeist jederzeit; Restguthaben ausdrücklich zurückfordern

Die Mindestlaufzeit beginnt meist mit der Freischaltung. Das genaue Datum steht im Kundenportal oder auf der ersten Rechnung. Viele Anbieter zeigen dort auch das frühestmögliche Kündigungsdatum an.

Rufnummer zum neuen Anbieter mitnehmen

  1. Neuen Vertrag mit Rufnummernmitnahme abschließen

    Den Wechsel beauftragen Sie beim neuen Anbieter. Er braucht Ihre Rufnummer, den bisherigen Anbieter und meist die Kundennummer.

  2. Beim bisherigen Anbieter kündigen

    Kündigen Sie selbst und weisen Sie im Schreiben auf die gewünschte Mitnahme hin. Manche Anbieter verlangen zusätzlich eine Verzichtserklärung oder eine Portierungserklärung — fragen Sie danach.

  3. Wechseltermin abwarten

    Die Nummer wird zum vereinbarten Termin umgeschaltet. Eine Unterbrechung darf höchstens einen Arbeitstag dauern.

Für die Mitnahme darf der alte Anbieter nur ein gedeckeltes Entgelt verlangen. Beauftragen Sie die Mitnahme rechtzeitig vor dem Vertragsende; danach wird die Nummer nur noch für kurze Zeit reserviert.

Muster: Kündigung des Mobilfunkvertrags

Kündigung mit Rufnummernmitnahme
Kündigung meines Mobilfunkvertrags
Kundennummer 55512345, Rufnummer 0170 1234567

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich den oben genannten Mobilfunkvertrag zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.

Ich möchte meine Rufnummer zu einem anderen Anbieter mitnehmen. Bitte
stimmen Sie der Portierung zu und teilen Sie mir mit, falls Sie dafür
weitere Angaben benötigen.

Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung und das Vertragsende schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen

Vor dem Absenden prüfen

  • Kundennummer und Rufnummer angegeben
  • Neuer Vertrag mit Rufnummernmitnahme beauftragt, falls gewünscht
  • Bei Sonderkündigung: Datum der Änderungsmitteilung genannt
  • Ratenzahlung für ein Smartphone geprüft — sie läuft oft unabhängig vom Tarif weiter
  • Kopie und Versandnachweis gesichert

Häufige Fragen

Wie schnell kann ich meinen Handyvertrag kündigen?

Nach Ablauf der Mindestlaufzeit jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat. Während der Mindestlaufzeit nur zu deren Ende oder mit einem Sonderkündigungsrecht.

Verliere ich meine Nummer, wenn ich kündige?

Nicht, wenn Sie beim neuen Anbieter die Rufnummernmitnahme beauftragen. Tun Sie das vor dem Vertragsende.

Kann ich nach einer Preiserhöhung kündigen?

Ja. Bei einer einseitigen Vertragsänderung zu Ihrem Nachteil können Sie innerhalb von drei Monaten nach der Mitteilung kostenfrei kündigen.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Zur Redaktion

Dieser Beitrag wurde von der Redaktion sendbymail.org erstellt und vor der Veröffentlichung auf Vollständigkeit, Verständlichkeit und Aktualität der genannten Quellen geprüft. Wir überarbeiten Beiträge, wenn sich Rechtslage, Verfahren oder Anbieterleistungen ändern; das Datum der letzten Aktualisierung steht oben.

sendbymail.org ist ein Informationsangebot rund um den Briefversand. Die verlinkte Möglichkeit, Briefe online zu erstellen und physisch versenden zu lassen, wird von PerPost angeboten — einem kostenpflichtigen Dienst der Tischer & Co GmbH, die auch diese Website betreibt.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Ob eine Frist, eine Formvorschrift oder eine Rechtsfolge in Ihrem konkreten Fall gilt, hängt vom Einzelfall und vom jeweiligen Vertrag ab. Bei Zweifeln wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt oder eine Verbraucherzentrale.

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