Wohnung kündigen als Mieter: Frist, Form und Muster
Als Mieter können Sie eine unbefristete Wohnung mit einer Frist von knapp drei Monaten kündigen: Geht die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Monats zu, endet das Mietverhältnis mit Ablauf des übernächsten Monats. Die Kündigung braucht die Schriftform — alle Mieter müssen sie eigenhändig unterschreiben, und das Original muss beim Vermieter ankommen.
Die Kündigungsfrist richtig berechnen
Die Frist für Mieter beträgt unabhängig von der Mietdauer drei Monate, mit einer Besonderheit beim Zugang: Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zugehen, damit dieser Monat noch mitzählt (§ 573c Abs. 1 BGB).
| Zugang beim Vermieter | Mietverhältnis endet am |
|---|---|
| Bis 3. Werktag im Oktober | 31. Dezember |
| Bis 3. Werktag im November | 31. Januar |
| Am 4. Werktag im November oder später | 28. bzw. 29. Februar |
Sonn- und Feiertage zählen nicht als Werktage.
Längere Fristen für Mieter darf ein Mietvertrag nicht wirksam vereinbaren. Möglich ist aber ein beidseitiger Kündigungsverzicht von höchstens vier Jahren, und bei einem echten Zeitmietvertrag ist die ordentliche Kündigung ganz ausgeschlossen. Prüfen Sie Ihren Vertrag auf solche Klauseln.
Schriftform: Wer unterschreiben muss
Die Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum bedarf der Schriftform (§ 568 BGB). Das bedeutet: Papier, eigenhändige Unterschrift, Zugang des Originals. Eine E-Mail, ein Fax oder ein Foto der Kündigung genügt nicht.
- Haben mehrere Personen den Mietvertrag unterschrieben, müssen alle die Kündigung unterschreiben.
- Adressieren Sie die Kündigung an alle Personen, die im Mietvertrag als Vermieter stehen — oder an die bevollmächtigte Hausverwaltung.
- Ist das Haus verkauft worden, ist der neue Eigentümer der richtige Empfänger, sobald er im Grundbuch steht.
Den Zugang belegen
Persönliche Übergabe mit Quittung
Lassen Sie sich auf einer Kopie mit Datum und Unterschrift bestätigen, dass der Vermieter oder die Hausverwaltung die Kündigung erhalten hat.
Bote mit Zeugen
Eine Vertrauensperson liest die Kündigung, steckt sie in den Umschlag und wirft sie in den Briefkasten des Vermieters. Sie notiert Datum und Uhrzeit.
Einwurf-Einschreiben
Belegt den Einwurf mit Datum. Senden Sie es so früh, dass der Brief auch bei einem Tag Verzögerung bis zum dritten Werktag ankommt.
Sonderkündigungsrechte
| Anlass | Recht |
|---|---|
| Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete | Kündigung bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang des Erhöhungsverlangens, zum Ablauf des übernächsten Monats (§ 561 BGB) |
| Angekündigte Modernisierung | Kündigung bis zum Ablauf des Monats nach Zugang der Ankündigung, zum Ablauf des übernächsten Monats (§ 555e BGB) |
| Erhebliche Gesundheitsgefährdung oder Nichtgewährung des Gebrauchs | Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund, meist erst nach erfolgloser Fristsetzung (§§ 543, 569 BGB) |
Muster: Kündigung der Wohnung
Anna Beispiel und Ben Beispiel
Musterweg 12, 10115 Berlin
Herrn Peter Vermieter
Hauptstraße 1, 10117 Berlin
Berlin, 28. Oktober 2026
Kündigung des Mietvertrags über die Wohnung Musterweg 12, 2. OG links
Sehr geehrter Herr Vermieter,
hiermit kündigen wir das Mietverhältnis über die oben genannte Wohnung
fristgerecht zum 31.01.2027, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie uns den Eingang der Kündigung und das Mietende
schriftlich. Für einen Termin zur Wohnungsübergabe schlagen wir Ihnen
den 31.01.2027 vor.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift Anna Beispiel] [Unterschrift Ben Beispiel]Vor dem Absenden prüfen
- Alle Mieter haben eigenhändig unterschrieben
- Alle Vermieter oder die bevollmächtigte Verwaltung sind adressiert
- Zugang bis zum dritten Werktag ist sicher eingeplant
- Kündigungsverzicht oder Zeitmietvertrag ausgeschlossen
- Kopie und Zugangsnachweis gesichert
Nach dem Auszug geht es um die Kaution. Fristen und Formulierungen dazu stehen im Beitrag Mietkaution zurückfordern.
Häufige Fragen
Wie lange ist die Kündigungsfrist für eine Mietwohnung?
Für Mieter drei Monate, unabhängig von der Mietdauer. Geht die Kündigung bis zum dritten Werktag eines Monats zu, endet das Mietverhältnis mit Ablauf des übernächsten Monats.
Kann ich meine Wohnung per E-Mail kündigen?
Nein. Die Kündigung braucht die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift aller Mieter. Eine E-Mail ist unwirksam.
Muss mein Partner mitunterschreiben?
Ja, wenn er den Mietvertrag ebenfalls unterschrieben hat. Unterschreibt nur einer von mehreren Mietern, ist die Kündigung in der Regel unwirksam.
Muss ich die Kündigung begründen?
Als Mieter nicht. Eine Begründung ist nur bei einer außerordentlichen Kündigung nötig.
Quellen und Rechtsgrundlagen
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Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Ob eine Frist, eine Formvorschrift oder eine Rechtsfolge in Ihrem konkreten Fall gilt, hängt vom Einzelfall und vom jeweiligen Vertrag ab. Bei Zweifeln wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt oder eine Verbraucherzentrale.
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