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Arbeitsvertrag kündigen als Arbeitnehmer: Frist, Form und Muster

Eine Kündigung des Arbeitsvertrags ist nur wirksam, wenn sie schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift im Original beim Arbeitgeber eingeht (§ 623 BGB). E-Mail, Fax oder ein Foto der Kündigung reichen nicht. Ohne abweichende Vereinbarung gilt für Arbeitnehmer eine Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Monats.

Redaktion sendbymail.orgVeröffentlicht am 8 Min. Lesezeit

Die Form: eigenhändig unterschrieben, im Original

Für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses schreibt das Gesetz die Schriftform vor und schließt die elektronische Form ausdrücklich aus. Die Kündigung muss also auf Papier stehen, von Ihnen eigenhändig unterschrieben sein und im Original zugehen.

WegWirksam?
Unterschriebener Brief, im Original übergeben oder eingeworfenJa
E-Mail, auch mit eingescannter UnterschriftNein
FaxNein
WhatsApp, SMS, Foto der KündigungNein
Ausgedruckter Brief mit gedruckter oder eingefügter UnterschriftNein

Kündigungsfrist für Arbeitnehmer

Ohne abweichende Regelung beträgt die Frist vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB). Die längeren gesetzlichen Fristen, die mit der Betriebszugehörigkeit steigen, gelten nur für Kündigungen durch den Arbeitgeber — es sei denn, Ihr Arbeits- oder Tarifvertrag überträgt sie auch auf Sie.

SituationFrist
Gesetzlicher NormalfallVier Wochen zum 15. oder zum Monatsende
Vereinbarte Probezeit (höchstens sechs Monate)Zwei Wochen, zu jedem Tag
Arbeits- oder Tarifvertrag regelt längere FristDie vereinbarte Frist — für Sie nicht länger als für den Arbeitgeber
Befristeter VertragOrdentlich nur kündbar, wenn das vereinbart ist
Rechenbeispiel
Sie möchten zum 31.12.2026 ausscheiden.
Vier Wochen (28 Tage) vor dem 31.12. ist der 03.12.2026.
Die Kündigung muss dem Arbeitgeber spätestens am 03.12.2026 zugehen.
Geht sie erst am 04.12. zu, endet das Arbeitsverhältnis frühestens am 15.01.2027.

Den Zugang sicher belegen

  1. Persönliche Übergabe gegen Empfangsbestätigung

    Der sicherste Weg. Lassen Sie sich auf einer Kopie mit Datum und Unterschrift bestätigen, dass Sie die Kündigung übergeben haben.

  2. Übergabe durch einen Boten

    Eine Vertrauensperson liest die Kündigung, steckt sie in den Umschlag und wirft sie ein. Sie kann später Inhalt und Zeitpunkt bezeugen.

  3. Einwurf-Einschreiben

    Belegt den Einwurf in den Briefkasten des Arbeitgebers mit Datum. Den Inhalt des Umschlags belegt es nicht — dafür ist ein Zeuge beim Einpacken hilfreich.

Was Sie nach der Kündigung erledigen müssen

  • Bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden — spätestens drei Monate vor dem Ende oder innerhalb von drei Tagen, wenn die Zeit kürzer ist (§ 38 SGB III).
  • Bedenken: Bei einer Eigenkündigung ohne wichtigen Grund kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von bis zu zwölf Wochen eintreten (§ 159 SGB III).
  • Resturlaub nehmen oder die Abgeltung klären.
  • Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis anfordern (§ 109 GewO).
  • Arbeitsmittel zurückgeben und sich die Rückgabe quittieren lassen.

Muster: Kündigung durch den Arbeitnehmer

Ordentliche Kündigung
Kündigung meines Arbeitsverhältnisses

Sehr geehrte Frau Muster,

hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 31.12.2026,
hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Ich bitte Sie, mir den Erhalt dieser Kündigung sowie das Ende des
Arbeitsverhältnisses schriftlich zu bestätigen und mir ein qualifiziertes
Arbeitszeugnis auszustellen.

Mit freundlichen Grüßen

[eigenhändige Unterschrift]
Max Beispiel

Häufige Fragen

Kann ich per E-Mail kündigen?

Nein. Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses braucht die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift; die elektronische Form ist ausgeschlossen.

Wie lange ist meine Kündigungsfrist als Arbeitnehmer?

Ohne abweichende Vereinbarung vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende, in der Probezeit zwei Wochen. Ihr Arbeits- oder Tarifvertrag kann längere Fristen vorsehen.

Muss ich eine Kündigung begründen?

Für eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitnehmer nicht.

Bekomme ich nach einer Eigenkündigung Arbeitslosengeld?

Grundsätzlich ja, aber ohne wichtigen Grund kann die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen verhängen. Lassen Sie sich vorher beraten.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Zur Redaktion

Dieser Beitrag wurde von der Redaktion sendbymail.org erstellt und vor der Veröffentlichung auf Vollständigkeit, Verständlichkeit und Aktualität der genannten Quellen geprüft. Wir überarbeiten Beiträge, wenn sich Rechtslage, Verfahren oder Anbieterleistungen ändern; das Datum der letzten Aktualisierung steht oben.

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Ob eine Frist, eine Formvorschrift oder eine Rechtsfolge in Ihrem konkreten Fall gilt, hängt vom Einzelfall und vom jeweiligen Vertrag ab. Bei Zweifeln wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt oder eine Verbraucherzentrale.

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