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Kündigung per Einschreiben versenden: Worauf sollte man achten?

Für eine fristgebundene Kündigung ist das Einwurf-Einschreiben in den meisten Fällen die bessere Wahl, weil es unabhängig davon zugestellt wird, ob jemand zu Hause ist. Ein Übergabe-Einschreiben kann dagegen an der Nichtabholung scheitern — und damit die Frist reißen.

Redaktion sendbymail.orgVeröffentlicht am 8 Min. Lesezeit

Ein Einschreiben ist bei Kündigungen fast nie vorgeschrieben. Es wird trotzdem verschickt — aus einem guten Grund: Wer kündigt, muss im Streitfall beweisen, dass die Kündigung angekommen ist.

Ist ein Einschreiben überhaupt nötig?

Ein Vertrag verlangt selten ausdrücklich ein Einschreiben. Verbreitet sind stattdessen Vorgaben zur Form: Schriftform, Textform oder gar keine besondere Form.

FormWas verlangt wirdBeispiel
Textform (§ 126b BGB)Lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, Unterschrift nicht erforderlichE-Mail, Online-Formular, Brief
Schriftform (§ 126 BGB)Eigenhändige Unterschrift auf PapierKündigung eines Mietverhältnisses (§ 568 BGB)
FormfreiAuch mündlich möglichSelten — und praktisch nicht beweisbar

Welche Variante für eine Kündigung?

Die Frage ist nicht, welche Variante am meisten beweist, sondern welche am zuverlässigsten ankommt. Eine Kündigung nützt wenig, wenn sie perfekt dokumentiert, aber zurückgelaufen ist.

  1. Einwurf-Einschreiben — Standardempfehlung

    Landet im Briefkasten, unabhängig von Anwesenheit. Der Auslieferungsbeleg dokumentiert Datum und Uhrzeit des Einwurfs. Für die meisten Vertragskündigungen die praktikabelste Wahl.

  2. Übergabe-Einschreiben — nur mit Puffer

    Braucht jemanden, der annimmt oder abholt. Bei knapper Frist riskant. Sinnvoll, wenn Sie ohnehin früh dran sind und eine Unterschrift wollen.

  3. Rückschein — für strittige Fälle

    Sie erhalten die Unterschrift im Original zurück. Zusatzkosten und mehrere Tage Wartezeit, dafür der belastbarste Beleg der drei Postvarianten.

Welche Variante bei einer fristgebundenen Kündigung üblich ist und wie der Versand abläuft, ist ausführlich beschrieben unter Vertrag per Einschreiben kündigen.

Wann müssen Sie spätestens absenden?

Entscheidend ist nicht der Poststempel, sondern der Zugang. Rechnen Sie deshalb rückwärts vom letzten Tag der Kündigungsfrist.

Beispielrechnung
Die Kündigung muss bis zum 31. des Monats zugehen.
Der 31. fällt auf einen Mittwoch.
Übliche Laufzeit im Inland: ein bis zwei Werktage.
Ein Einwurf am Nachmittag gilt häufig erst am Folgetag als zugegangen.
Sicherer Absendetag: spätestens Freitag der Vorwoche — also drei Werktage Puffer.

Häufige Fehler, die die Kündigung gefährden

Vor dem Absenden prüfen

  • Ist die Anschrift die vertraglich benannte Kündigungsadresse und nicht nur die Werbeanschrift?
  • Stehen Vertrags-, Kunden- oder Mitgliedsnummer im Schreiben?
  • Ist der Kündigungstermin genannt — oder hilfsweise „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“?
  • Ist das Schreiben unterschrieben, wenn Schriftform verlangt ist?
  • Haben alle Vertragsparteien unterschrieben, wenn der Vertrag mehrere Personen umfasst?
  • Haben Sie eine datierte Kopie des versandten Schreibens gesichert?

Der häufigste vermeidbare Fehler betrifft die Adresse. Viele Unternehmen führen eine gesonderte Anschrift für Kündigungen; ein Schreiben an die Filiale oder an die Marketingadresse kann intern verzögert weitergeleitet werden.

Der Kündigungsbutton als Alternative

Für Verträge, die online über eine Website abgeschlossen werden können, verlangt § 312k BGB seit dem 1. Juli 2022 eine Kündigungsschaltfläche. Nutzen Sie diese, erhalten Sie eine Bestätigung, die Sie sichern sollten.

Diese Bestätigung ist ein guter Nachweis — aber nur, wenn Sie sie tatsächlich abspeichern. Ein Screenshot der Bestätigungsseite ersetzt keine Bestätigungsmail, und eine Bestätigungsmail sollte nicht nur im Postfach liegen bleiben.

Häufige Fragen

Muss eine Kündigung per Einschreiben verschickt werden?

In aller Regel nicht. Verträge verlangen eine bestimmte Form, nicht eine bestimmte Versandart. Das Einschreiben dient dem Nachweis des Zugangs, nicht der Wirksamkeit.

Zählt der Poststempel oder der Zugang?

Der Zugang. Für die Fristwahrung kommt es darauf an, wann das Schreiben in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist — nicht darauf, wann Sie es eingeworfen haben.

Was tun, wenn die Kündigung als unzustellbar zurückkommt?

Prüfen Sie zuerst die Anschrift im Vertrag und im Handelsregister. Senden Sie das Schreiben danach unverzüglich erneut und dokumentieren Sie den ersten Versuch — er kann später erklären, warum es zu einer Verzögerung kam.

Reicht eine Kündigung per E-Mail?

Wenn der Vertrag nur Textform verlangt, ja. Bei gesetzlicher Schriftform — etwa bei der Kündigung eines Mietverhältnisses nach § 568 BGB — genügt eine E-Mail nicht.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Zur Redaktion

Dieser Beitrag wurde von der Redaktion sendbymail.org erstellt und vor der Veröffentlichung auf Vollständigkeit, Verständlichkeit und Aktualität der genannten Quellen geprüft. Wir überarbeiten Beiträge, wenn sich Rechtslage, Verfahren oder Anbieterleistungen ändern; das Datum der letzten Aktualisierung steht oben.

sendbymail.org ist ein Informationsangebot rund um den Briefversand. Die verlinkte Möglichkeit, Briefe online zu erstellen und physisch versenden zu lassen, wird von PerPost angeboten — einem kostenpflichtigen Dienst der Tischer & Co GmbH, die auch diese Website betreibt.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Ob eine Frist, eine Formvorschrift oder eine Rechtsfolge in Ihrem konkreten Fall gilt, hängt vom Einzelfall und vom jeweiligen Vertrag ab. Bei Zweifeln wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt oder eine Verbraucherzentrale.

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